Ein Prompt braucht keine Genehmigung. Kein Ticket, keine Rückfrage bei der IT. Ein Browser-Tab und wenige Minuten genügen. Genau das macht AI im Unternehmen so nützlich und die Kontrolle darüber so anspruchsvoll. Die Frage ist deshalb längst nicht mehr, ob ChatGPT, Microsoft Copilot, Gemini oder Claude im Arbeitsalltag eingesetzt werden. Entscheidend ist, welche Daten dabei welches Tool erreichen und was dort mit ihnen geschieht.
Ob Mitarbeitende einen Text überarbeiten, einen Vertrag zusammenfassen oder Kundendaten analysieren: Die Verantwortung für die bearbeiteten Daten bleibt beim Unternehmen. Auch das Schweizer Datenschutzgesetz macht keinen Unterschied zwischen klassischen Anwendungen und AI. Wer Personendaten verarbeitet, muss unter anderem Transparenz, Zweckbindung und Verhältnismässigkeit sicherstellen. Bei Bearbeitungen mit hohem Risiko kann zusätzlich eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich sein.
Orientierung bei der Auswahl geeigneter AI-Dienste bietet die laufend aktualisierte Übersicht der Kanzlei VISCHER und von Rechtsanwalt David Rosenthal. Sie betrachtet nicht einfach ChatGPT, Copilot oder Gemini als Ganzes, sondern unterscheidet zwischen konkreten Produkt- und Vertragsvarianten.
Vor der Freigabe eines AI-Dienstes sollten Unternehmen deshalb einige grundlegende Fragen klären:
Ob ein allgemeiner Marketingtext korrigiert oder ein Kundenvertrag hochgeladen wird, macht einen entscheidenden Unterschied. Gerade die letzte Frage wird häufig übersehen: Zusätzliche Dienste wie Websuche können eigene Datenflüsse und Vertragsbedingungen mit sich bringen.
Öffentliche Informationen stellen andere Anforderungen als interne Dokumente, Kundendaten oder Geschäftsgeheimnisse. Ein AI-Dienst lässt sich deshalb nicht pauschal als sicher oder unsicher einstufen. Entscheidend ist, welche Daten verarbeitet werden und unter welchen Bedingungen dies geschieht.
Dabei reicht auch der Name des Anbieters nicht aus. ChatGPT Free, Plus, Business, Enterprise und die API unterscheiden sich beispielsweise hinsichtlich Vertrag, Datenverarbeitung und Funktionen. Ähnliches gilt für Angebote von Microsoft, Google oder Anthropic.
Unternehmen sollten deshalb nicht einfach «ChatGPT» oder «Copilot» freigeben, sondern eine konkrete Produktvariante mit definierten Vertragsbedingungen und Einstellungen.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: Welche AI ist sicher? Sondern: Welche Daten dürfen mit welchem konkreten Dienst verarbeitet werden?
Eine Einstellung wird beim Einsatz von AI leicht übersehen: die Websuche beziehungsweise das Web-Grounding.
Viele AI-Assistenten können damit aktuelle Informationen aus dem Internet in ihre Antworten einbeziehen. Dabei können Teile einer Anfrage an einen Suchdienst weitergegeben werden. Für diesen Verarbeitungsschritt gelten je nach Anbieter andere Vertragsbedingungen oder Datenstandorte als für den eigentlichen AI-Dienst.
Bei Microsoft 365 Copilot weist VISCHER beispielsweise darauf hin, dass bei der Nutzung von Bing Search für diesen Verarbeitungsschritt nicht der Microsoft-DPA gilt.
Relevant wird das besonders dann, wenn bereits die Suchanfrage vertrauliche Informationen enthält. Ein Kundenname, Angaben aus einem Vertrag oder Details zu einem internen Projekt können Teil einer solchen Anfrage werden.
Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich je nach Anbieter und Produkt. MTF empfiehlt deshalb, Websuche und Grounding in Unternehmensumgebungen nicht standardmässig zu aktivieren. Sie sollten gezielt dort eingesetzt werden, wo sie für den Anwendungsfall benötigt werden und die damit verbundenen Datenflüsse geklärt sind.
Neben der Websuche spielen weitere Faktoren eine Rolle: Datenstandort, Verwendung der Eingaben für Training, Abuse Monitoring, Speicherfristen, Zero Data Retention und vertragliche Zusicherungen.
Ein vereinfachter Vergleich auf Basis der MTF-Analyse zeigt einige der Unterschiede:
Vereinfachte Einordnung auf Basis der MTF-Analyse gängiger AI-Lösungen. Produktvarianten, Funktionen und Vertragsbedingungen unterscheiden sich und können sich ändern. Massgebend sind deshalb immer die Bedingungen des konkret eingesetzten Dienstes.
Bei verschiedenen internationalen Angeboten können Inhalte zeitlich begrenzt für die Missbrauchserkennung gespeichert werden. Gerade bei vertraulichen Informationen sowie Berufs- und Amtsgeheimnissen muss deshalb geprüft werden, ob diese Verarbeitung mit den erforderlichen Vertraulichkeitsanforderungen vereinbar ist.
Neben dem Datenstandort ist auch relevant, welche Subprozessoren eingebunden sind und welchen Rechtsordnungen Anbieter und Datenverarbeitung unterliegen. Bei Business- und Enterprise-Angeboten gehört deshalb neben Vertrag und Konfiguration auch ein dokumentiertes Risikoassessment zum Entscheid, ob ein Dienst für den vorgesehenen Use Case geeignet ist.
Die aktuelle VISCHER-Übersicht vom Juli 2026 enthält erstmals auch Schweizer AI-Anbieter. Darunter befindet sich MTF Solutions AG.
VISCHER stuft den Einsatz für vertrauliche Daten und Personendaten unter den entsprechenden Voraussetzungen grundsätzlich als möglich ein. Auch bei Berufs- und Amtsgeheimnissen wird MTF als Anbieter aufgeführt, sofern der vorgesehene Vertragszusatz eingesetzt wird.
Das ist kein Gütesiegel und ersetzt die Prüfung des konkreten Anwendungsfalls. Für Unternehmen bietet die unabhängige Einordnung aber eine zusätzliche Orientierung bei der Auswahl geeigneter AI-Lösungen.
Bei der MTF Private AI steht dabei nicht ein einzelnes Sprachmodell im Zentrum, sondern das Betriebsmodell. Die AI-Dienste laufen in der MTF Private Cloud, Inferencing und Datenverarbeitung erfolgen in der Schweiz. Kundendaten werden nicht für das Training der Modelle verwendet. Hinzu kommen Zero Data Retention und ein Betrieb ohne Abuse Monitoring.
Gerade bei Informationen, die einem Berufs- oder Amtsgeheimnis unterliegen, gelten erhöhte Anforderungen. Das betrifft beispielsweise Treuhänder, Anwaltskanzleien, Behörden, Gesundheitsorganisationen oder andere öffentliche Institutionen. Der Datenstandort allein reicht hier nicht aus. Entscheidend ist auch die vertragliche Absicherung. Dafür stellt MTF einen entsprechenden Vertragszusatz zur Verfügung.
Ein pauschales Verbot von AI löst das Problem selten. Wenn Mitarbeitende kein geeignetes Werkzeug erhalten, steigt das Risiko, dass frei verfügbare Dienste ausserhalb der Unternehmensvorgaben genutzt werden. Wirksame AI-Governance beginnt deshalb mit einer verständlichen Antwort auf die Frage: Welche Daten dürfen mit welchen Diensten verarbeitet werden?
Eine einfache Einteilung kann bereits viel bewirken:
Daraus lassen sich konkrete Nutzungsrichtlinien für Mitarbeitende ableiten. Statt langer Verbotslisten entsteht eine einfache Orientierung für den Arbeitsalltag.
Public und Private AI erfüllen unterschiedliche Anforderungen. Für viele alltägliche Aufgaben können Business- und Enterprise-Dienste aus der Public Cloud die richtige Wahl sein. Je vertraulicher die Informationen und je höher die Anforderungen an Datenhoheit und Vertraulichkeit sind, desto wichtiger werden Datenverarbeitung, Betriebsmodell und vertragliche Absicherung.
Unternehmen müssen deshalb nicht möglichst viele AI-Dienste sperren. Sie sollten vielmehr wissen, welche Tools eingesetzt werden, welche Daten verarbeitet werden und welcher Dienst für welchen Anwendungsfall freigegeben ist.
Ein Prompt wird auch künftig keine Genehmigung brauchen. Wenn aber klar ist, welche Daten wohin dürfen, braucht er auch keine.
MTF unterstützt Schweizer KMU dabei, AI kontrolliert in den Arbeitsalltag zu integrieren. Dazu gehören die Einordnung von Daten und Use Cases, die Definition verständlicher Nutzungsrichtlinien sowie die Auswahl und technische Umsetzung geeigneter Public- und Private-AI-Lösungen.
So entsteht eine AI-Umgebung, die Produktivität ermöglicht und gleichzeitig zu den Anforderungen des Unternehmens an Datenschutz, Vertraulichkeit und Datenhoheit passt.